Die Rürup Rente hat Vor- und Nachteile. Diese Rentenform wird staatlich dadurch gefördert, dass sie nicht besteuert wird solange diese Steuerfreibeträge nicht durch andere Renten ausgeschöpft worden sind. Bei einer Arbeitslosigkeit wird diese Rente nicht angerührt. Auch ist das Eingezahlte Geld vor einer Pfändung sicher. In der Ansparphase wird auf die Zinsen keine Abgeltungssteuer gezahlt. Es kann eine Berufsunfähigkeitsrente an die Rürup Rente gekoppelt werden. Die Beiträge können so eingezahlt werden, wie man es sich erlauben kann, die Beiträge können auch ausgesetzt werden.
Bei Rentenantritt besteht kein Kapitalwahlrecht. Das eingezahlte Geld wird komplett als Rente ausgezahlt. Die ausgezahlte Rente muss versteuert werden. Der Rürup Vertrag kann nicht verschenkt, beliehen oder aufgelöst werden. Wenn der Tot des Einzahlers verfrüht eintritt verfällt die Rente. Es kann aber eine Hinterbliebenenrente berücksichtigt werden. Wer dieses Rente wegen der Rendite wählt, der muss lange leben. Oft sind bis zum 92 Lebensjahr gerade einmal die Beiträge ausgezahlt worden.
Rürup Rente, Meldung: 06.03.10
Die Rürup Rente ist eine Basisrente. Sie gehört seit dem Jahre 2005 zu einer Form der staatlich geförderten Altersvorsorge.
Das ersparte Kapital für die Rürup Rente wird selbst bei anhaltender Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung auf Vermögen nicht berücksichtigt. Außerdem dürfen Verträge der Rürup Rente in der Ansparphase nicht gepfändet werden.
Ein Selbstständiger der für die Rürup Rente anspart kann mit kleineren Beträgen beginnen. Wenn es Ihnen die Geschäftsentwicklung erlaubt, können Sie bei der Rürup Rente später mit Einmalzahlungen ergänzen. Auf diese Art wird Ihnen ein Vertrag mit der Rürup Rente einen steuerlichen Vorteil bringen. Somit ist die Rürup Rente eine flexible Besparung. Auch können Sie Zusatzversicherungen zur Rürup Rente abgeschlossen werden, diese Beträge werden steuerlich gefördert. Die Rürup Rente hält einen Vergleich mit einer gesetzlichen Rentenversicherung stand.
Was ist die Rürup Rente?
Die Rürup Rente ist umgangssprachlich und steht für die Basisrente. Sie hat ihren Namen nach dem Erfinder Bert Rürup. Bei der Rürup Rente handelt sich um eine staatlich geförderte Rente, die zu 100 Prozent Kapitalgedeckt ist. Zum Zeitpunkt des Rentenanspruchs wird das angesparte Kapital der Rürup-Rente bis zum Tod verrentet. Dabei besteht keine Möglichkeit, wie bei anderen Altersvorsorgen, den Betrag der Rürup Rente bei Auszahlungsbeginn komplett ausbezahlt zu bekommen.
Auch die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind nicht vererb-, veräußer- oder beleihbar. Das heißt, wenn das Geld einmal eingezahlt wurde, steht es erst zum Beginn der Rürup-Rente wieder zur Verfügung. Vorteilhaft ist dabei jedoch, dass auch niemand anderer die Rürup-Rente pfänden kann oder diese beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird und man definitiv zum Rentenbeginn ein zusätzliches Einkommen hat.