Lebensversicherungen ohne Kapitalwahlrecht
Lebensversicherungen ohne Kapitalwahlrecht wählen
Das Kapitalwahlrecht räumt bei einer Lebensversicherung dem Versicherten die Möglichkeit ein, sich hinsichtlich der Auszahlung seines Kapitals zum Zeitpunkt der Zuteilung entscheiden zu können. So besteht die Möglichkeit, sich das angesparte Guthaben entweder in Form monatlicher Renten oder aber als Einmalzahlung auszahlen zu lassen. Lebensversicherungen ohne Kapitalwahlrecht jedoch, schließen diese Option aus. Der Versicherte hat hierbei nicht die Möglichkeit, sich nach Ende der Laufzeit zu entscheiden, ob er das Geld auf einmal oder in monatlichen Beträgen erhalten möchte.
Nachdem auch die Lebensversicherungen heutzutage steuerpflichtig geworden sind, entstehen im Rahmen einer Auszahlung der Versicherung in einer Summe oft steuerliche Nachteile. Die Auszahlung in einem Betrag lohnt sich heute demnach nur noch, wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde und daher noch steuerfrei ist. Eine Lebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht stellt jedoch in gleichwertigem Maße eine gute und private Altersvorsorge dar und ermöglicht es, die staatliche Rente im Alter aufzustocken.
Die meisten Menschen wissen heute bereits, dass ihre eingezahlten Beträge in die staatliche Altersvorsorge nicht ausreichen werden, um komfortabel davon leben zu können. Daher schließen sie eine Lebensversicherung ab, die im Alter als monatliche Ausschüttung ausgezahlt wird. Diese private Form der Rentenvorsorge bietet die Möglichkeit, die Bezüge im Alter zu erhöhen und das eigene Leben abzusichern. Bei einer Lebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht hat der Versicherte allerdings den Vorteil, dass die vereinbarte Rente bis zum Tod des Versicherungsnehmers gezahlt wird. Wer sich für die Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht entscheidet, erhält auch einen steuerlichen Vorteil, da für die angesparten Überschüsse keine Kapitalertragssteuer gezahlt wird. Die bekannteste Form der Lebensversicherung ohne Kapitalwahlrecht ist die Rürup-Rente. Hier kann die Auszahlung frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen.
Die Rürup Rente überzeugt durch steuerliche Vorteile. So werden Steuerzahlungen von der Ansparphase auf das Rentenalter verschoben. Jährlich können bis zu 20.000 Euro der eingezahlten Vorsorgebeiträge steuerlich geltend gemacht werden. Für gemeinsam veranlagte Eheleute gilt ein Höchstbetrag von 40.000 Euro. Zudem ist die Rürup Rente Hartz IV sicher. Selbstständige können zudem davon profitieren, dass das Kapital im Falle einer Insolvenz unberührt bleibt.
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