Rürup Rente Europa - Basisrente
Die staatlich geförderte Basisrente der Rürup Rente Europa
Die Rürup Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Basisrente und dient dazu, die immer größer werdende Rentenlücke zu schließen. Die Rentenlücke von derzeit 33 Prozent, wächst auf über 50 Prozent an. Genauer gesagt auf satte 55 Prozent! Die Rürup Rente der Europa Versicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, diese Lücke zu schließen und eine garantierte, lebenslange Rente ausbezahlt zu bekommen. Die Rürup Rente gibt es bei allen Anbietern in der "Basis"-version, d. h., alle haben den gleichen Standardtarif.
Dieser ist durch die einzelnen Versicherungsgesellschaften ergänzt worden durch eine Anzahl von Modulen, wie z. B. Beitragsrückgewähr oder der Absicherung im Todesfall. Die Rürup Rente der Europa Versicherung wird als aufgeschobene Rentenversicherung bezeichnet. Das bedeutet, Sie setzt sich aus zwei Phasen zusammen: zum einen, der sogenannten Ansparphase, in der das Kapital angespart wird und der sogenannten Rentenphase. Mit Eintritt der Rentenphase, endet die Ansparphase und die vereinbarte Rente wird gezahlt. Als Verzinsung gibt die Europa Versicherung für die Rürup Rente im Jahr 2012 4,5 Prozent an, inklusive der Überschussbeteiligung.
Die Rürup Rente der Europa Versicherung, bietet im Rahmen der Rentenversicherungen ein umfassendes Tarifwerk. Nehmen Sie sich die Zeit und lassen sich einmal unverbindlich über die Rürup Rente der Europa Versicherung informieren. Sorgen Sie für sich vor und nutzen Sie die steuerlich begünstigte Rürup Rente der Europa Versicherung.
Eine Rürup Rente, wie die Rürup Rente Europa, ist besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant. Denn gerade dieser Personengruppe blieben die steuerlichen Vorteile, wie Angestellte sie von der Riester Rente kennen, lange Zeit verwehrt. Mit der Rürup Rente besteht nun auch für sie endlich die Möglichkeit, die Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich geltend zu machen und dabei von überaus attraktiven Konditionen zu profitieren. Bis zu 74 Prozent der Beitragszahlungen können für das Jahr 2012 steuerlich geltend gemacht werden. Jährlich steigt dieser Prozentsatz um zwei Prozentpunkte an, so dass die Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent steuerfrei sind. Erst im Rahmen der Auszahlungsphase kommt es zu einer vollen Besteuerung. Dies ist jedoch nicht weiter tragisch, denn im Alter fällt die Steuerlast ohnehin deutlich geringer aus als noch während der Berufsphase.
