Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden steht bei vielen Paaren und Familien trotz Wegfall der Eigenheimzulage an erster Stelle. Doch die meisten Immobilienerwerber müssen zur Verwirklichung dieses Ziels auch ein größeres Darlehen aufnehmen, dessen Rückzahlung nur gewährleistet ist, wenn die Darlehensnehmer ihr Einkommen auch zukünftig in ähnlicher Höhe erzielen.
Deshalb schließen viele Darlehensnehmer aus Kostengründen nicht nur ein Darlehen online eine Risikolebensversicherung ab. Hier kann mit minimalem Beitrag eine relativ hohe Versicherungssumme vereinbart werden. Diese Versicherungssumme wird ausgezahlt, falls die versicherte Person während der Versicherungsdauer verstirbt.
Häufigster Fehler beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ist eine zu kurz vereinbarte Versicherungsdauer. Wer zum Beispiel ein Annuitätendarlehen mit einer voraussichtlichen Laufzeit von 30 Jahren aufnimmt und die Risikolebensversicherung nur für 10 Jahre vereinbart, wird wohl nach Ablauf dieser 10 Jahre eine neue Versicherung benötigen. Da bei deren Abschluss aber immer Gesundheitsfragen zu beantworten sind, besteht mit zunehmendem Alter aber auch die Gefahr, dass eine neue Risikolebensversicherung wegen eventueller Vorerkrankungen dann nur noch mit Risikozuschlägen oder im Extremfall auch gar nicht mehr vereinbart werden kann.
Deshalb sollte man schon von Beginn an auf eine ausreichende Versicherungsdauer achten. Wer dabei unnötige Beiträge vermeiden will, kann einen Tarif mit annuitätisch fallender Versicherungssumme wählen. Interessant dürfte aber auch für viele Darlehensnehmer eine Risikolebensversicherung mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen sein. Hier wird der Beitrag unabhängig von der vereinbarten Versicherungsdauer für jedes Versicherungsjahr einzeln kalkuliert, beginnt sehr niedrig und steigt erst mit zunehmendem Alter der zu versichernden Person. Sollte die Versicherung aber irgendwann nicht mehr oder nicht mehr in dieser Höhe benötigt werden, kann sie immer zum Ende eines Versicherungsjahres vollständig oder teilweise gekündigt werden. Dadurch erspart man sich dann natürlich die Zeit der höheren Beiträge.
Manche Versicherer bieten als Option zur Risikolebensversicherung noch eine Unfallzusatzversicherung (UZV) an. Durch diese UZV würde dann eine zusätzliche Todesfallleistung erfolgen, wenn die versicherte Person durch einen Unfall verstirbt. Dies dürfte aber in den wenigsten Fällen sinnvoll sein. Interessanter ist da sicherlich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit ausreichender Invaliditätsleistung. Bei dieser Unfallversicherung wird entweder eine einmalige hohe Invaliditätsleistung oder eine monatliche Unfallrente gezahlt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall eine dauerhafte Gesundheitsschädigung (Invalidität) erleidet.
Noch umfassender wäre natürlich der Versicherungsschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese sowohl bei Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls als auch infolge einer Krankheit eine monatliche BU-Rente zahlen würde. Allerdings setzt dieser umfassende Schutz einen guten Gesundheitszustand voraus und ist insbesondere für handwerklich/körperlich Berufstätige häufig sehr teuer.


