Was ist die Wohnriester?
Um eine neue Attraktivität der Riester-Rente zu schaffen und gleichzeitig das Bewußtsein der Deutschen zum Wohneigentum zu fördern, wurde
neben der herkömmlichen Riester Rente, die sog. Wohnriester eingeführt. Die Funktionsweisen während der Einzahlungsphase
sind bei der Riester Rente sowie der Wohnriester gleich.
Vorteil der Wohnriester jedoch ist die spätere Verwendung des Kapitals. Im Gegensatz zur Riester
Rente, kann bei der Wohnriester 100% des angesparten Kapitals entnommen oder bei Ablauf des Vertrages in voller Höhe zur Entschuldung oder
Erwerb einer Immobilie verwendet werden. Durch die staatlichen Förderungen wird der Staat mit dieser Vorgehensweise an der Ansparung des
Wohneigentums beteiligt.
Wer kann die Riester-Rente und ihre Vorteile nutzen?
Die Riester-Rente und ihre Vorteile (Zulagen vom Staat, Steuerersparnis) kann generell
jeder für sich abschließen. Die Finanzspritze vom Staat (Riester-Zulage) bekommt auf die Riester Rente auf
jeden Fall, wer durch seine berufliche Tätigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Weiterhin können sich über die Riester-Förderung und ihr
Vorteile freuen:
- Angestellte / Arbeiter, Auszubildende
- Beamte, Richter, Soldaten
- Wehr- oder Zivildienstleistende
- Landwirte
- Selbstständige (nur, wenn versichert in der gesetzl. Rentenversicherung)
Wie hoch die maximale Förderung der Riester-Rente (Zulage)? Die Zulage für die Riester-Rente ist in ihrer Höhe nach oben wie folgt begrenzt:
maximale Grundzulage für das Jahr 2008: 154,- EUR + Kinderzulage (185,- EUR)
Der Vorteil: Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr die Riester Rente abschließen, erhalten eine einmalige Zulage in Höhe von 200,- EUR in den neuen Riester-Vertrag. Weiterhin seit 2008 neu ist, dass Eltern für ihre Riester-Rente eine erhöhte Kinderzulage in Höhe von 300,- EUR bekommen, statt 185,- EUR (weiterhin bei Kindern, die bis einschließlich 2007 geboren wurden).
Welche Voraussetzung muss ich für die Riester-Förderung erfüllen? Um die vollen Zulagen vom Staat für die Riester-Rente zu erhalten, sollen ab dem Jahr 2008 mindestens 4% des Brutto-Einkommens in den Riester-Vertrag als Beitrag (Eigenleistung) fliessen.
Wer also bei einem monatlichen Brutto-Einkommen von 2.000,- EUR einen ebenfalls monatlichen Beitrag in seine Riester-Rente von 80,- EUR einzahlt, bekommt noch einmal die volle Förderung (Zulage) in diesen Vertrag von der staatlichen Zulagenbehörde überwiesen.
Wer weniger einzahlt als in dieser Formel beschrieben, bekommt auch prozentual weniger Förderung. Wer also in diesem Beispiel nur die Hälfte einzahlt (40,- EUR), der bekommt auch nur die Hälfte der Förderung für seine Riester-Rente.
Wie gelangen die Zulagen in meinen Riester-Vertrag? Die Zulagen der Riester-Rente werden in der Regel vom Versicherungsunternehmen für Sie beantragt.
Tut der Versicherer dies nicht, so wird Ihnen jedes Jahr pünktlich der Zulagenantrag mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung der geforderten Daten, per Post zugesendet. Die Zulagen werden dann für Sie durch das Versicherungsunternehmen beantragt.
Ist die Riester-Rente übertragbar (z.B. auf einen Angehörigen)? Bei Tod des bisherigen Versicherungsnehmers kommt das angesammelte Kapital der Riester Rente zur Auszahlung an die Hinterbliebenen (jedoch ohne die staatlichen Zulagen).
Vorteil hierbei: Besitzt ggf. der Ehegatte ebenfalls eine Riester-Rente, so kann das angesammelte Kapital des Riester-Vertrages vom Verstorbenen inkl. Zulagen auf diesen Vertrag übertragen werden. Das eingezahlte Geld in die Riester-Rente geht also in solch einem Fall nicht verloren.
Warum sollte ich eine Riester-Rente abschliessen?


