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Riester-Rente, häufige Fragen zu:
Vergleich, Angebot, Rechner, Steuer |
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Riester-Rente: häufig gestellte Fragen!
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Ihre Fragen zur Riester-Rente
Was ist die Riester-Rente ?
Die Riester-Rente ist eine seit 2002 eingeführte Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge.
Vorteil: zu diesem Zeitpunkt die einzige Variante für den Bürger, den Staat an seinem
Vorhaben für den Ruhestand vorzusorgen, zu beteiligen. Innerhalb der Riester-Rente zahlt der Mensch also, während seinem arbeitsfähigen Alter, in einen
bestimmten (seinen eigenen) Vertrag ein und bekommt hohe Vorteile zugesichert! Eine fest zugesagte Finanzspritze (Riester-Zulage) in oftmals erheblicher
Höhe.
Wer kann die Riester-Rente und ihre Vorteile nutzen?
Eine Riester-Rente und ihre Vorteile (Zulagen vom Staat, Steuerersparnis) kann generell jeder für sich abschließen. Die Finanzspritze vom Staat
(Riester-Zulage) bekommt auf jeden Fall, wer durch seine berufliche Tätigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Weiterhin können sich über die Riester-Förderung
und ihr Vorteile freuen:
- Angestellte / Arbeiter, Auszubildende
- Beamte, Richter, Soldaten
- Wehr- oder Zivildienstleistende
- Landwirte
- Selbstständige (nur, wenn versichert in der gesetzl. Rentenversicherung)
Wie hoch die maximale Förderung der Riester-Rente (Zulage)?
Die Zulage für die Riester-Rente ist in ihrer Höhe nach oben wie folgt begrenzt:
maximale Grundzulage für das Jahr 2008: 154,- EUR + Kinderzulage (185,- EUR)
Der Vorteil: Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr die Riester Rente abschließen, erhalten eine einmalige Zulage in Höhe von 200,- EUR
in den neuen Riester-Vertrag. Weiterhin seit 2008 neu ist, dass Eltern für ihre Riester-Rente eine erhöhte Kinderzulage in Höhe von 300,- EUR bekommen,
statt 185,- EUR (weiterhin bei Kindern, die bis einschließlich 2007 geboren wurden).
Welche Voraussetzung muss ich für die Riester-Förderung erfüllen?
Um die vollen Zulagen vom Staat für die Riester-Rente zu erhalten, sollen ab dem Jahr 2008 mindestens 4% des Brutto-Einkommens in den
Riester-Vertrag als Beitrag (Eigenleistung) fliessen.
Wer also bei einem monatlichen Brutto-Einkommen von 2.000,- EUR einen ebenfalls monatlichen Beitrag in seine Riester-
Rente von 80,- EUR einzahlt, bekommt noch einmal die volle Förderung (Zulage) in diesen Vertrag von der staatlichen Zulagenbehörde überwiesen.
Wer weniger einzahlt als in dieser Formel beschrieben, bekommt auch prozentual weniger Förderung. Wer also in diesem Beispiel nur die Hälfte einzahlt
(40,- EUR), der bekommt auch nur die Hälfte der Förderung für seine Riester-Rente.
Wie gelangen die Zulagen in meinen Riester-Vertrag?
Die Zulagen der Riester-Rente werden in der Regel vom Versicherungsunternehmen für Sie beantragt.
Tut der Versicherer dies nicht, so wird Ihnen jedes Jahr pünktlich der Zulagenantrag mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung der geforderten Daten, per Post
zugesendet. Die Zulagen werden dann für Sie durch das Versicherungsunternehmen beantragt.
Ist die Riester-Rente übertragbar (z.B. auf einen Angehörigen)?
Bei Tod des bisherigen Versicherungsnehmers kommt das angesammelte Kapital der Riester Rente zur Auszahlung an die Hinterbliebenen (jedoch ohne die
staatlichen Zulagen).
Vorteil hierbei: Besitzt ggf. der Ehegatte ebenfalls eine Riester-Rente, so kann das angesammelte Kapital des Riester-Vertrages vom
Verstorbenen inkl. Zulagen auf diesen Vertrag übertragen werden. Das eingezahlte Geld in die Riester-Rente geht also in solch einem Fall nicht verloren.
Warum sollte ich eine Riester-Rente abschliessen?
- Riester-Rente ist sicher bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV (keine Anrechnung)
- Riester-Rente wird mit Rentenbeginn ausgezahlt (lebenslange Rente)
- bei vorzeitigem Tod: Möglichkeit zur Übertragung
- Riester-Förderung (Zulage): Jahr für Jahr wird mit verzinst
- schon ab 5,- EUR monatlich möglich zuzüglich Riester-Förderung
- Riester-Rente: Vorteile bei Immobilienfinanzierung, Vertrag ist bis 30% beleihbar
weiteres: Riester Fondssparplan, Riester Rente Vergleich
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