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Riester Rente: Die Föderung -
Wann gibt es Zulagen in welcher Höhe? |
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Die Riester Rente: Zulagen + Förderung
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Wieviel Zulage bekomme ich für meine Riester Rente?
In aller Regel werden Vorsorgeprodukte für die spätere Rente, Monat für Monat aus der eigenen Tasche bezahlt. Seit Einführung der Riester-Rente
gibt es die Möglichkeit, eine Förderung, also eine sogenannte staatliche Zulage für die private Altersvorsorge zu bekommen. Voraussetzung hierfür: eine
eigene Riester Rente muss abgeschlossen werden.
Diese Zulage wird direkt auf den Vertrag (Riester Rente) überwiesen. Sie wird von staatlicher Seite, dem sog. Zulagenamt, gut geschrieben.
Die Höhe der zu erhaltenden Zulagen kann der Policeneigentümer selbst bestimmen, jedoch gibt es Höchstgrenzen:
| im Jahr |
für Singles |
für Ehegatten mit je einem Riester-Vertrag |
pro Kind |
2004/2005 |
76 € |
152 € |
92 € |
2006/2007 |
114 € |
228 € |
138 € |
ab 2008 |
154 € |
308 € |
185 € |
Und wie bekomme ich die Zulage für meine Riester Rente... ?
Kostenlosen Riester Vergleich?
Dies bedeutet, dass im Zwei-Jahres-Rhythmus die staatlichen Zulagen der Riester Rente erhöht wurden, die in o.g. maximaler Höhe gut geschrieben werden können. Um
den Anreiz einer angemessen hohen Altersvorsorge zu betreiben, hat der Staat die Höhe der Zulage an die Beitragshöhe des Policeneigentümers gekoppelt.
Um also die o.g. Zulagen in voller Höhe zu erreichen, ist es notwendig, in diesen Zeiträumen folgende Beiträge zur Riester Rente selbst zu entrichten:
| im Jahr |
volle o.g. Zulage bei mtl. Eigentbeitrag von: |
2004/2005 |
2% vom Brutto-Gehalt |
2006/2007 |
3% vom Brutto-Gehalt |
ab 2008 |
4% vom Brutto-Gehalt |
Ab dem Jahre 2008 ist die sogenannte Riester-Treppe beendet. Die staatliche Förderung bleibt zukünftig bei den letzt genannten Werten.
Eine Veränderung gibt es jedoch: Für jedes Kind, das ab dem 01.01.2008 geboren wurde, wird eine jährliche Förderung für die elterliche Riester Rente in Höhe
von 300,- EUR pro Jahr gewährt.
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