Der Hauptvorteil der Rürup Basisrente liegt darin, dass eine Besteuerung der Rürup Basisrente erst mit Eintritt in das Rentenalter erfolgt und der damit beginnenden Auszahlphase in Höhe eines festgelgten Steueranteils. Hieraus ergibt sich der Vorteil, dass in der Auszahlphase der Basisrente in der Regel ein niedrigeres Einkommen erzielt wird als in der Auszahlphase der Basisrente und deswegen ein niedrigerer Steuersatz gilt. Dadurch kann die Höhe der Basisrente deutlich gesteigert werden. Steuern werden gespart während der Ansparphase.
Die Rürup Basisrente basiert auf einem privaten Altersvorsorgevertrag bei einem Versicherungsunternehmen der
eigenen Wahl. Die Grundzüge der Rürup Basisrente:
die Rürup Basisrente ist nicht beleihbar
die Rürup Basisrente ist nicht vererbbar
die Rürup Basisrente ist nicht vorzeitig veräußerbar
die Rürup Basisrente ist nicht übertragbar
die Rürup Basisrente ist nicht kapitalisierbar
Nähere Erläuterungen zu:
1. Die Rürup Basisrente hat während ihrer Beitragszahlungsdauer (also vor Rentenbeginn) keine Option, den Vertrag zu beleihen. Das bedeutet, er kann beispielsweise nicht als Sicherheit bei einer Bank hinterlegt werden für die Absicherung eines Darlehens. Hier wird wieder einmal deutlich, dass die Rürup-Rente als eine private Leibrente funktioniert, die zwar sicher vor äußeren Einflüssen (Gläubiger und Staat), jedoch auch vor der frühzeitigen Verwendung durch die versicherte Person ist.
2. die Rürup Basisrente ist i.d.R. nicht vererbbar. Allerdings gibt es schon bei vielen Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, eine sog. Hinterbliebenenversorgung mit einzuschliessen. Diese Möglichkeit existiert jedoch nicht bei jedem Versicherer und auch erst seit einiger Zeit. Kurz nach der Einführung der Rürup Basisrente gab es hierfür noch keine Realisierungs-Chance.
3. Die Rürup-Rente ist vor Rentenbeginn
nicht vorzeitig veräußerbar. Bisher kannte man dies nur von der herkömmlichen Lebensversicherung/Rentenversicherung,
bei der man schon nach einigen Jahren auf den sog. Rückkaufswert zurück greifen konnte, also den Wert der Police zur
Auszahlung anweisen konnte.
Die Rürup Basisrente beweist auch hier, dass es eine "echte" Altersvorsorge ist, die ihren Zweck nicht
verfehlen soll.
4. Eine Übertragung auf eine andere Person ist mit der Rürup Basisrente nicht möglich. Allein die versicherte Person soll von Anfang bis Ende von der Rürup-Rente profitieren.
5. Die Rürup Basisrente ist, ähnlich wie auch die Riester Rente, als eine Leibrente konzipiert. Die versicherte Person kann daher nach Rentenbeginn nicht auf eine einmalige Kapitalauszahlung zurück greifen, sondern bekommt die Ablaufleistung als eine lebenslange Rentenzahlung auf sein Girokonto überwiesen. Ein regelmäßiges Einkommen des Rentners soll durch die Rürup Basisrente sichergestellt werden.
Generell ist die Rürup-Rente also eher vorgesehen als ein Vertrag, der "wahren Altersvorsorge". Er bietet keine Möglichkeit, den Vertrag vor Eintritt in die Rente aufzulösen oder sogar auf das Kapital vorzeitig zurück zu greifen. Natürlich kann der Vertrag in seiner Beitragszahlung jedoch angepasst oder ausgesetzt werden. Diese strengen Regelungen für einen privaten Altersvorsorge-Vertrag beherbergen große steuerliche Vorteile für die versicherte Person.
Außerdem ist im Falle einer Insolvenz oder Arbeitslosigkeit die Rürup Basisrente sicher vor dem Zugriff von Gläubigern oder dem Arbeitsamt. Ein sehr beruhigendes Gefühl, besonders für selbstständige Unternehmer, die mit der Rürup-Rente gerne ihre Altersvorsorge sicher wissen.


