Rürup-Rente: Beiträge steuerfrei

Beiträge zur Rürup-Rente teilweise steuerfrei

Die zur Rürup-Rente gezahlten Beiträge können als steuerfrei betrachtet werden. Bisher bleibt nur ein geringer Teil der gezahlten Beiträge versteuert. Den Rest kann man sich oft vom Finanzamt wiederholen. Das heisst:

Beispiel:

Jahr Beitrag steuerfrei zu... steuerfreier Anteil
2007
64%
1536,- EUR
2008
66%
1584,- EUR
2009
68%
1632,- EUR
2010
70%
1680,- EUR
...
...
...
...
...
...

Wer eine Rürup-Rente hat und Beiträge hierfür zahlt, kann für dieses Kalenderjahr mit Hilfe seiner Jahressteuererklärung erwirken, dass seine gezahlten Beiträge als steuerfrei betrachtet werden. Hierzu ist folgendes zu beachten:

Die im Jahr 2007 gezahlten Beiträge in eine Rürup-Rente sind zu 64% steuerlich absetzbar und somit steuerfrei. Hierzu ein Beispiel:

  • gezahlte Beiträge zur Rürup-Rente im Jahr 2007: 2.400,- EUR (200,- EUR mtl.)
  • davon absetzbar sind 64% (in der Steuererklärung anzugeben): 1536,- EUR

Diese 1536,- EUR sind innerhalb der Steuererklärung im sog. Sonderausgabenabzug anzumelden.

==> Das zu versteuernde Einkommen wird dadurch um 1536,- EUR gemindert!
Eine Rückerstattung zumindest aber eine Steuerentlastung wird erzielt. Auf diesen Betrag werden keine Steuern berechnet. 64% der Beiträge zur Rürup-Rente sind also im Jahr 2007 steuerfrei. Die genaue Steruerersparnis ergibt sich hieraus erst, wenn man den eigenen Steuersatz kennt und somit weiß, wieviel Steuern man auf diesen Teil des Einkommens (1536,- EUR) schon einmal gezahlt hat.

Im Jahr 2008 können nun schon 66% der gezahlten Beiträge zur Rürup-Rente steuerfrei gestaltet werden. Selbst, wenn monatlich wieder 200,- EUR in den Rürup-Vertrag eingezahlt werden, erhöht sich die Steuerersparnis. Das Einkommen wird nun schon durch 1584,- EUR (steuerfrei) Rürup-Beiträge geschmälert. Die Ersparnis bei der nächsten Steuerzahlung am Jahresende wird geringer bzw. die Steuerrückerstattung höher ausfallen.

Jedes Jahr können nun 2% mehr abgesetzt werden. Selbst, wenn die Beiträge zur Rürup-Rente jedes Jahr gleich bleiben, wird der steuerliche Vorteil während der Beitragszahlung höher. Im Jahr 2025 sind dann endlich 100% der eingezahlten Beiträge zur Rürup-Rente steuerfrei.

Die Beiträge zur Rürup-Rente können laufend (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) gezahlt werden. Einmal im Jahr sind auch sog. Sonderzahlungen steuerfrei möglich. Diese eignen sich besonders, wenn bis zum Jahresende wegen besonders hoher erwirtschafteten Gewinne eine Steuerersparnis erzielt werden soll.

Achtung: Es gilt ein jährlicher Maximalbetrag für die Beiträge zur Rürup-Rente:
Maximal 20.000,- EUR (40.000,- EUR bei Ehepaaren) pro Jahr können steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Maximalbetrag wird jedoch geschmälert durch eventuell gezahlte Beiträge in Versorgungswerke (Freiberufler) oder die gesetzliche Rentenversicherung.

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