Rürup Rente Angestellte - Geld vom Staat
Rürup Rente Angestellte - eine solide Altersvorsorge
Während Angestelle durch Riester-Sparen pro Jahr höchstens 2100 Euro investieren können, liegt die Grenze für die Rürup Rente bei 20.000 Euro pro Jahr, für den ledigen. Und diese werden in beiden Fällen, sowohl für Riester, als auch für Angestellte, die in die Rürup Rente einzahlen, nicht versteuert. Angestellte, die dem Alter ruhigen Gewissens entgegen treten möchte, sind mit einer Rürup Rente gut abgesichert, ohne als Rentner viel an Lebensqualität, aufgrund kleiner Rentenzahlungen, einzubüßen.
Wie auch bei der Riesterrente ist bei der Rürup Rente erst in der Auszahlungsphase mit Steuerzahlungen zu
rechnen. Somit stellt die Rürup-Rente die einzige staatlich geförderte Maßnahme zur Rentensicherung dar,
mit der sich Angestellte zusätzlich zur Riesterrente absichern können.
Verstirbt der versicherungsnehmende Angestellte vor dem 60. Lebensjahr bekommt der Ehepartner oder
minderjährige bzw. noch nicht selbst Angestellte Kinder die Zahlungen der Rürup Rente. Verstirbt der Angestellte
Versicherungsnehmer nach dem 60. Lebensjahr kann die Rürup Rente nur dann bezahlt werden, wenn dies zuvor
mit dem Versicherer abgesprochen wurde. Andernfalls fließt das Ersparte in den allgemeinen Fonds ein
und kommt allen Rürup Rente Sparern zugute.
Somit haben auch Angestellte einen Vorteil in Sachen Rürup Rente, das nun auch Sie einen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 pro Jahr absetzen können. Hierbei wird aber der Anteil des Arbeitnehmer und des Arbeitgebers um die entsprechende Summe gekürzt. Einfacher lässt sich aktuell die private Altersvorsorge nicht aufbauen. Nutzen Sie daher noch heute unser Formular, das Ihnen die Möglichkeit bietet schnell und einfach ein individuelles Angebot zu erhalten. Machen Sie mehr aus Ihrer Rente und schließen Sie die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Ihrem aktuellen Lebensstandard. Denn mehr Vorteile als mit der Rürup Rente für Angestellte kann es nicht geben. Eine ausreichend staatliche Förderung, die Sie jährlich beantragen müssen, die Anrechnung im Falle der Arbeitslosigkeit findet nicht statt und auch eine Abgeltungssteuer auf die darin verdienten Zinsen entfällt.
