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Rürup Rente Auszahlung

Wenn die Rente endlich zur Auszahlung kommt ...

Die Rürup-Rente kommt zur Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente (Leibrente). Dies soll sicherstellen, dass der Rentner auch bis ins hohe Alter ein gesicherte Auszahlungen als Einkommen hat, selbst wenn das gesammelte Kapital rechnerisch schon aufgebraucht wäre. Eine frühzeitiges Beenden der Auszahlung der Rente durch das Versicherungsunternehmen ist nicht zulässig.

In der Regel kommt die Rürup-Rente zum vereinbarten Termin zur Auszahlung, der schon im Antrag festgelegt wurde. Frühestens jedoch mit dem 60. Lebensjahr der versicherten Person kann eine Auszahlung aus der Rürup-Rente erfolgen.

Zur Auszahlung der Rürup-Rente gelten folgende steuerliche Grundsätze:

Generell ist die Auszahlung (Rente) aus der Rürup-Rente genau wie auch die Rentenzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Jedoch vorerst nicht in voller Höhe. Die zu versteuernde Anteil der Auszahlung der Rürup-Rente hängt davon ab, in welchem Jahr die versicherte Person in Rente gehen wird.

Wer im Jahr 2007 in Rente geht, hat 54% seiner Einkünfte (gesetzliche Rente, Auszahlung der Rürup-Rente) zu versteuern. Das geschieht dann mit dem individuellen Steuersatz des Rentners, der in der Regel wesentlich geringer ist als im Erwerbsleben. Zudem sind auch hier Freibeträge vorgesehen, bis zu denen auf das "Einkommen im Rentenalter" keine Steuern gezahlt werden müssen. Auszahlungen der Rürup-Rente könne bis zu diesen Beträgen steuerfrei bleiben. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.004,- EUR. Hinzu kommen jedoch weitere Sonderausgabenabzüge und Werbungskostenpauschalen die das zu versteuernde Renten-Einkommen schmälern und eine Steuerlast hier oft sehr gering ausfällt.

Auszahlung der Rürup-Rente

Einstieg ins Rentenalter steuerpflichtiger Anteil der Rente
2010
60%
2011
62%
2012
64%
...
...
2040
100%

Es werden hier keine Steuersätze dargestellt! Lediglich diese Anteile der Renten-Auszahlung aus der Rürup-Rente ist als Einkommen zu sehen, das zur Versteuerung (nach den Freibeträgen) vorgesehen ist. Eine genaue steuerliche Betrachtung ist hier nicht möglich, da unterschiedliche Steuersätze und weitere Einkommen im Rentenalter sehr individuelle Steuerbetrachtungen ergeben würden.

Wenn die Rürup Rente zur Auszahlung kommt muss also dringend auch an die eigene steuerliche Situation gedacht werden. Der Vorsorgende spart Steuern während der Einzahlung in die Rürup Rente, hat jedoch die Auszahlung später im Rentenalter widerum der Steuer zu unterlegen. Steuertipps können sicherlich helfen, das zu versteuernde Einkommen als Rentner zu schmälern und somit die Steuerlast zu senken. Hier ist spätestens zur Auszahlung der Rürup Rente qualifizierte Information wichtig.