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Rürup-Rente: Auszahlung der Rente |
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Die Rürup-Rente Auszahlung: Besteuerung der Rente! |
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Die Rürup-Rente kommt zur Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente (Leibrente). Dies soll sicherstellen,
dass der Rentner auch bis ins hohe Alter ein gesicherte Auszahlungen als Einkommen hat, selbst wenn das gesammelte Kapital rechnerisch schon aufgebraucht wäre.
Eine frühzeitiges Beenden der Auszahlung der Rente durch das Versicherungsunternehmen ist nicht zulässig.
In der Regel kommt die Rürup-Rente zum vereinbarten Termin zur Auszahlung, der schon im Antrag festgelegt wurde. Frühestens jedoch mit dem 60.
Lebensjahr der versicherten Person kann eine Auszahlung aus der Rürup-Rente erfolgen.
Zur Auszahlung der Rürup-Rente gelten folgende steuerliche Grundsätze:
Generell ist die Auszahlung (Rente) aus der Rürup-Rente genau wie auch die Rentenzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung
zu versteuern nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Jedoch vorerst nicht in voller Höhe.
Die zu versteuernde Anteil der Auszahlung der Rürup-Rente hängt davon ab, in welchem Jahr die versicherte Person in Rente gehen wird.
Wer im Jahr 2007 in Rente geht, hat 54% seiner Einkünfte (gesetzliche Rente, Auszahlung der Rürup-Rente) zu versteuern. Das geschieht dann mit dem
individuellen Steuersatz des Rentners, der in der Regel wesentlich geringer ist als im Erwerbsleben. Zudem sind auch hier Freibeträge vorgesehen, bis zu denen
auf das "Einkommen im Rentenalter" keine Steuern gezahlt werden müssen. Auszahlungen der Rürup-Rente könne bis zu diesen
Beträgen steuerfrei bleiben. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 7.664,- EUR. Hinzu kommen jedoch
weitere Sonderausgabenabzüge und Werbungskostenpauschalen die das zu versteuernde Renten-Einkommen schmälern und eine Steuerlast hier oft sehr
gering ausfällt.
Auszahlung der Rürup-Renteund ihr steuerpflichtiger Anteil:
(Steigerung 2%/Jahr):
| Einstieg ins Rentenalter |
... zu versteuernder Anteil der Rente |
2007 |
54% |
2008 |
56% |
2009 |
58% |
... |
... |
2040 |
100% |
Es werden hier keine Steuersätze dargestellt! Lediglich diese Anteile der Renten-Auszahlung aus der Rürup-Rente ist als Einkommen zu sehen, das
zur Versteuerung (nach den Freibeträgen) vorgesehen ist. Eine genaue steuerliche Betrachtung ist hier nicht möglich, da unterschiedliche
Steuersätze und weitere Einkommen im Rentenalter sehr individuelle Steuerbetrachtungen ergeben würden.
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