Beamte nutzen sehr gern den hohen steuerfreien Anteil der Beiträge zur Rürup-Rente. Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass vom maximal steuerlich absetzbaren Beitrag ein fiktiver Betrag zuvor abgezogen wird, in Höhe von 19,9% (zur gesetzlichen Rentenversicherung). Dieser dient jedoch nur der Gleichbehandlung der Absetzbarkeit zwischen Arbeitnehmern und Beamten.
Sollte also ein lediger Beamte eine Rürup-Rente mit dem Höchstbeitrag von 20.000,- EUR (Jahresbeitrag) abgeschlossen werden, so fliesst dieser zwar in voller Höhe in den Rürup-Vertrag, jedoch werden vor der steuerlichen Absetzbarkeit 19,9% abgezogen, und hiernach der jeweilige Prozentsatz (im Jahr 2007: 64%) für die Steuererklärung ermittelt.


