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Rürup-Rente, Riester-Rente: Ein Vergleich |
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Die Rürup-Rente im Vergleich zur Riester-Rente |
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Die Rürup-Rente stellt sich dem Vergleich mit der Riester-Rente.
In der Regel stellt sich die Frage jedoch nicht, ob man selbst zu einem Rürup-Rentenvertrag greifen sollte oder doch die Riester-Rente eher der geeignete
Weg der privaten Altersvorsorge ist. Dies ergibt sich schon aus dem Vergleich der jeweiligen Zielgruppen beider Durchführungswege:
Zum Vergleich: Zielgruppe der Rürup-Rente:
> Selbstständige
> Freiberufler
> Beamte
> gutverdienende Angestellte
Zum Vergleich: Zielgruppe der Riester-Rente:
> Angestellte, Arbeiter (Arbeitnehmer)
> Auszubildende
> Wehr- und Zivildienstleistende
> Beamte
> Familien mit Kindern
Durch diese Abgrenzung wird schnell deutlich, in welche Kategorie man sich einordnen kann und somit auch, ob die Rürup-Rente oder doch der Abschluss
einer Riester-Rente der geeignete Weg sein wird.
Während die Riester-Rente mittlerweile auch als Volksrente berühmt geworden ist, richtet sich dieser Vertrag eher an
die breite Masse der Bevölkerung. Angestellte und Familien bekommen Jahr für Jahr vom Staat enorme Zulagen, direkt in den Riester-Vertrag überwiesen.
So kann beispielsweise im Jahr 2007 jeder Eigentümer einer Riester-Police 114,- EUR pro Jahr vom Staat beantragen, die dann direkt in den Vertrag fliessen
und sich enorm verzinsen über viele Jahre. Für jedes eigene Kind (wenn noch kindergeldberechtigt) gibt es nochmals 138,- EUR oben drauf.
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Aus diesem Grund ist die Riester-Rente in unserem Vergleich besonders für die Zielgruppe mit kleinem oder durchschnittlichem Einkommen eine enorme Hilfe für die
Altersvorsorge: Mit kleinen Beiträgen können hohe staatliche Zulagen beantragt werden. Es kann somit unter Umständen schon reichen, nur 5 bis 10,- EUR
monatlich für die Riester-Rente aufzuwenden um eine Förderung von 114,- EUR oder mehr pro Jahr zu bekommen. Und das jedes Jahr!
Mit diesen Reizen kann die Rürup-Rente nicht ganz locken. Sie erfährt ebenfalls eine Förderung, jedoch nicht in Form einer Zulage, die
im Vergleich zur Riester-Rente direkt gezahlt wird. Im Mittelpunkt steht hier vielmehr eine Steuererparnis. Wer sich für die Rürup-Rente entscheidet, hat die
Möglichkeit, 64% seiner Beiträge zur Rürup-Rente im Jahr 2007 steuerlich geltend zu machen. Jahr für Jahr steigt dies dann um weitere 2%!
Mehr hierzu gibt es unter: => Steuerersparnis durch Rürup-Rente!
Die unter Umständen großen steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente müssen jedoch abgewogen werden mit den Grundsätzen eines jeden Rürup-Vertrages
im Vergleich zur Riester-Rente: Die Rürup-Rente ist während ihrer Beitragszahlung (vor Rentenbeginn) nicht vorzeitig kündbar oder beleihbar. Das sonst so oft
genutzte Recht der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung und der Inanspruchnahme des angesammelten Kapitals (Rückkaufswert) ist bei der
Rürup-Rente nicht möglich. Lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich, um den Versicherten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht gänzlich zu ruinieren.
Dies hat jedoch auch den Vorteil, dass im Falle einer Insolvenz, die bisher aufgebaute Altersvorsorge sicher ist vor dem Staat oder eventuellen
Gläubigern.
Rürup-Rente im Vergleich zur Riester-Rente:
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Förderung durch: |
Vertrag während Beitragszahlungsdauer... |
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Rürup-Rente |
Steuerersparnis |
... nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar, nicht vorzeitig kündbar, Beitragsfreistellung möglich |
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Riester-Rente |
Zulagen vom Staat |
flexibel: teilweise beleihbar, vorzeitig kündbar |
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