Die Beiträge, die pro Kalenderjahr in die Rürup-Rente entrichtet wurden, können in der Steuererklärung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich abgesetzt werden.
Für das Kalenderjahr 2007 dürfen 64% dieser Beiträge über diesen Weg steuermindernd geltend gemacht werden. Jedes Jahr werden es 2% mehr, bis im Jahr 2025 dann 100% erreicht werden.
2007 |
64% |
2008 |
66% |
2009 |
68% |
... |
... |
2025 |
100% |
Zu beachten: Es kann nicht unbegrenzt viel in die Rürup-Rente eingezahlt werden.
Für Singles gilt: max. 20.000,- EUR pro Jahr können eingezahlt werden, wenn dieser Betrag nicht schon durch Beiträge in Versorgungswerke (Freiberufler) oder die gesetzliche Rentenversicherung geschmälert wird. Verheiratete können sogar 40.000,- EUR im Jahr für Ihre Rürup-Rente steuermindernd investieren. Die daraus resultierende Steuerersparnis ist enorm.


