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Rürup-Rente: Steuerersparnis |
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Die Rürup-Rente als Steuerersparnis per Sonderausgabenabzug |
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Seit dem Jahr 2005 gibt es mit der Rürup-Rente und der mit ihr verbundenen Steuerersparnis einen Weg, eine eigene Altersvorsorge aufzubauen in ganz
enormer Höhe.
Die Rürup-Rente ist gerade für Gutverdiener eine effektive Variante, den Staat an der eigenen Altersvorsorge zu beteiligen.
Es gilt die Behandlung nach der 1. Schicht, die das Alterseinkünftegesetz vorschreibt.
Die Beiträge, die pro Kalenderjahr in die Rürup-Rente entrichtet wurden, können in der Steuererklärung im Rahmen des
Sonderausgabenabzuges steuerlich abgesetzt werden.
Für das Kalenderjahr 2007 dürfen 64% dieser Beiträge über diesen Weg steuermindernd geltend gemacht werden.
Jedes Jahr werden es 2% mehr, bis im Jahr 2025 dann 100% erreicht werden.
| Kalenderjahr |
... Prozentsatz absetzbar |
2007 |
64% |
2008 |
66% |
2009 |
68% |
... |
... |
2025 |
100% |
Zu beachten: Es kann nicht unbegrenzt viel in die Rürup-Rente eingezahlt werden.
Für Singles gilt: max. 20.000,- EUR pro Jahr können eingezahlt werden, wenn dieser Betrag nicht schon
durch Beiträge in Versorgungswerke (Freiberufler) oder die gesetzliche Rentenversicherung geschmälert wird.
Verheiratete können sogar 40.000,- EUR im Jahr für Ihre Rürup-Rente steuermindernd investieren. Die daraus
resultierende Steuerersparnis ist enorm.
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