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Die Rürup Rente als kapitalgedeckte Alternative

Rürup-Rente als private Rentenversicherung

 
Viele Bundesbürger riestern mittlerweile mit einer gewissen Selbstverständlichkeit. Diese Form für die private Rentenversicherung hat sich schon stark herumgesprochen. Auch die Rürup-Rente ist genau wie die Riester-Rente eine staatlich subventionierte Altersvorsorge. Trotzdem ist sie seit der Einführung im Jahr 2005 ein eher unbekannt gebliebenes Produkt für die private Altersvorsorge. Viele Versicherte haben bereits ein Produkt der individuellen Rente abgeschlossen, aber wer genau braucht eine Rürup-Rente und auf was sollte geachtet werden?

Die Konditionen der Rürup-Rente sind der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlich, mit dem Unterschied, dass die eingezahlten Beiträge in einem kapitalgedeckten Verfahren anlegt werden. In erster Linie an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer richtet sich die Riester-Rente, im Gegensatz dazu sollten Freiberufler und Selbständige ihre private Rentenversicherung eher durch eine Rürup-Rente planen. Unterschied zur Riester-Rente: es können keine staatlichen Zulagen in Anspruch genommen werden. Im Gegensatz dazu können aber die anfallenden Beiträge im Rahmen des Sonderkostenfreibetrages in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.


Die Besonderheiten liegen entgegen herkömmlichen Geldanlagen darin, das eine Rürup-Rente nicht vererbt, übertragen oder vor dem Rentenalter aufgelöst werden kann. Damit will der Gesetzgeber dafür sorgen, das die angesparten Beiträge tatsächlich für die private Altersvorsorge bestimmt sind und nicht frühzeitig angefasst werden. Ein Vorteil ist, dass das in einer Rürup-Rente angelegte Kapital im Fall einer Erwerbslosigkeit oder Privatinsolvenz nicht angetastet werden kann. Bei konventionellen Produkten wäre dies der Fall und die private Rentenversicherung somit nicht sicher.

Ein Nachteil entsteht dadurch, das die Rürup-Rente nicht vererbt wird. Somit würde das gebildete Kapital im Todesfall des Versicherten zugunsten der Versicherungsgesellschaft verfallen. Wer die Erben dennoch versorgt wissen will, kann die Rürup-Rente mit anderen Versicherungen, (z.B. Hinterbliebenenrente) koppeln, um das gebildete Kapital nicht vollkommen verfallen zu lassen. Diese Variante wird allerdings nicht steuerlich gefördert.

Welche Zusatzversicherung sich bei einer Rürup-Rente lohnt und wie der Rentenvertrag aussehen sollte, kann am Besten in einer kostenlosen und unabhängigen Beratung mit einem Versicherungsmakler geklärt werden. Ein kostenloser Versicherungsvergleich kann helfen, eine erste Orientierung in Fragen rund um das Thema Rürup-Rente als private Rentenversicherung zu finden.