Steuerfreibetrag Abfindung 2012
Steuerfreibetrag Abfindung 2012 nur noch für Altfälle
Die Zeiten, in denen eine Abfindung durch den Arbeitgeber steuerfrei war, sind seit dem 1. Januar 2006 passé. So wurden zum genannten Datum die Steuerfreibeträge für Abfindungszahlungen abgeschafft. Lediglich „Altfälle“, also all diejenigen, die bereits vor Januar 2006 einen Anspruch auf Zahlung vorweisen konnten, profitieren weiterhin vom Steuerfreibetrag Abfindung – auch 2012.
Alle anderen müssen die Abfindungszahlungen in vollem Umfang als Arbeitslohn versteuern. Das heißt, im Rahmen einer Abfindung kassiert das Finanzamt kräftig mit. Wer sich jedoch für die Rürup Rente entscheidet und diese optimiert, der kann den zu versteuernden Anteil im Rahmen einer Abfindung deutlich verringern. Zwar gibt es einen Steuerfreibetrag auf Abfindung 2012 definitiv nicht mehr, jedoch lassen sich mit der richtigen Vorsorge Steuervorteile erwirtschaften. Wer im Jahr der Abfindungszahlung seine Rürup-Beiträge geschickt optimiert und sich über die Möglichkeiten genau informiert, der behält die Steuersituation im Griff.
Auch wenn es keinen Steuerfreibetrag auf eine Abfindung 2012 gibt, so muss man sein Geld dennoch nicht einfach so an den Fiskus verschenken. Eine Rürup Rente und deren gezielte Optimierung kann die Lösung sein. Die steuerliche Wirkung ist nicht zu unterschätzen und lässt Versicherungsnehmer auf ganzer Linie profitieren.
So ist es möglich, im Jahr 2012 74 Prozent der geleisteten Versicherungsbeiträge aus dem laufenden Kalenderjahr im Rahmen der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung geltend zu machen. Maximal sind jedoch 20.000 Euro möglich. Jedes Jahr steigt der Satz um weitere zwei Prozentpunkte an, bis im Jahr 2025 ein Satz von 100 Prozent erreicht ist und die Versicherungsbeiträge somit vollkommen steuerfrei sind. Mit der Rürup Rente verschiebt man Steuerlasten ganz bequem aufs Alter. Während man in der Ansparphase von einem Steuervorteil profitiert, müssen die Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase voll versteuert werden. Dies ist jedoch kein großer Nachteil, da die Steuerlast im Alter ohnehin deutlich geringer ausfällt als während der Berufsphase.
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